Samstag, 21. Februar 2015

Grundsätze: Die weiblich geführte Beziehung 4/10

Die Frau hat jederzeit das Recht ihren Mann zu disziplinieren und zu bestrafen, wann und wie immer sie es für richtig und passend für ihn oder die Beziehung findet. Ob diese Strafe aus Geschirrspülen, einer saftigen Ohrfeige, Sexentzug oder Schlägen mit einer Reitgerte besteht, obliegt der Frau und ihrem Verständnis der weiblich geführten Beziehung. Denn es handelt sich dabei keineswegs um eine sadomasochistische Beziehung in der Strafe auf beiden Seiten als Lust empfunden wird!

Wie lustfördernd kann plötzlich der Abwasch sein wenn die Eheherrin mit ihren Freundinnen noch im Wohnzimmer lacht und der Ehediener das Geschirr abräumt und sofort mit dem Abwasch beginnt und dann noch gelobt wird als braver und fleißiger "Junge". Oder die Toilette mit Hingabe jeden Tag für die Eheherrin sauber gemacht und auf Hochglanz geputzt wird in der Hoffnung dass die Entgleisungen beim letzten Kinobesuch damit ungeschehen gemacht werden.

Die Bestrafung ist an keine Regeln gebunden und kann jederzeit ausgesprochen werden.Jede Eheherrin hat jederzeit die Möglichkeit ihren Partner für Fehltritte zu bestrafen z.B. wenn er im Beisein von Freunden eine die Frau verletzende Bemerkung gemacht hat, sich weigert über Gefühle zu reden oder eine Mauer des Schweigens um sich bildet, anstatt Probleme zu diskutieren. Immer dann greift die Frau hart durch und stellt die Beziehung über das Ego des Mannes. In solchen Situationen kann es sogar hilfreich sein das Ego des Mannes für den Moment bewusst zu verkleinern.
5 Franziska meint: Grundsätze: Die weiblich geführte Beziehung 4/10 Die Frau hat jederzeit das Recht ihren Mann zu disziplinieren und zu bestrafen, wann und wie immer sie es für richtig und passend für ihn ...